Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Version: 2026.01
Zuletzt aktualisiert am: 17. Dezember 2025
Bedingungen
Shipcloud GmbH, Shipcloud B.V., Shipcloud SL, Europaket + GmbH, Europakket + B.V., nachfolgend einzeln und gemeinsam „Shipcloud“ genannt. Wir verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung unserer Plattform sowie für die logistischen Dienstleistungen, die wir als Spediteur erbringen. Das bedeutet Folgendes: Wenn der Kunde neben der Nutzung der Shipcloud-Plattform auch Speditionsdienstleistungen bucht, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der §§ 1 bis 13 für die Nutzung von Speditionsdiensten auch die besonderen Bedingungen für Speditionsdienstleistungen gemäß §§ 14 bis 22.
Wenn der Kunde ausschließlich Speditionsdienstleistungen bucht, ohne die Shipcloud-Plattform zu nutzen, gelten ausschließlich die §§ 1, 2, 4.3, 10, 11, 13 und 12 (als Ergänzung zu § 21, jedoch nachrangig zu § 21) sowie §§ 14 bis 22.
I DIENSTE
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Shipcloud entweder selbst oder unter Einschaltung Dritter erbringt, nachdem der Kunde die Onlineplattform Shipcloud.com genutzt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Shipcloud hat deren Geltung ausdrücklich, durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Shipcloud die Dienstleistung vorbehaltlos erbringt, obwohl Shipcloud Kenntnis von den Algemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden hat.
§ 2 Definitionen
„Kunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist jedes Unternehmen, das die Dienste von Shipcloud in Anspruch nimmt.
Shipcloud arbeitet nicht für Verbraucher. Sollte dies dennoch der Fall sein, garantiert der Kunde, dies umgehend zu melden, und diese Bedingungen gelten ebenfalls. „Empfänger“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die vom Kunden als Empfänger benannt wurde. „Sendung(en)“ bezeichnet die zu transportierenden Güter. „API“ ist die technische Schnittstelle zum Shipcloud-Plattformsystem, die es ermöglicht, Daten mit der Plattform auszutauschen.
§ 3 Dienstleistungen
Shipcloud betreibt eine Plattform, die in bestehende Systeme integriert werden kann. Diese Plattform wird als „Software as a Service“ betrieben. Mit dieser Software können relevante Transportdienstleister über eine einzige Schnittstelle in die Systeme des Kunden eingebunden werden, sodass der Kunde automatisch Versand- und Retourenetiketten erstellen und Sendungen verfolgen kann.
Die Funktionen der Shipcloud-Plattform sind in der Online-Dokumentation unter developer.shipcloud.com beschrieben.
Der Kunde übermittelt Daten entweder über eine der Schnittstellenfunktionen oder durch Eingabe in das dafür vorgesehene Webformular. Die technische Anbindung der Kundensysteme an die Plattform ist nicht Bestandteil der Dienstleistung.
Die Dienstleistungspflicht von Shipcloud beschränkt sich darauf, die vom Kunden eingegebenen Daten unverändert an den jeweiligen Transportdienstleister weiterzuleiten. Der Transportdienstleister, nicht Shipcloud als Spediteur, ist für den tatsächlichen Transport verantwortlich.
Shipcloud kann dem Kunden eine Sendungsverfolgungsnummer zur Verfügung stellen. Shipcloud übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der übermittelten Daten. Shipcloud behält sich jedoch das Recht vor, Anpassungen an Buchungen vorzunehmen, um deren erfolgreiche Durchführung sicherzustellen.
Solche Anpassungen ändern weder den Leistungsumfang noch begründen sie zusätzliche Rechte oder Pflichten.
§ 4 Vertragsschluss
1. Für die Nutzung der Shipcloud-Plattform ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich. Der Kunde garantiert, dass alle im Rahmen der Registrierung angeforderten Angaben vollständig und korrekt gemacht werden. Dies umfasst auch die Angabe einer gültigen Zahlungsmethode sowie der Zahlungsdaten, die für die (automatische) Abbuchung über die ausgewählte Zahlungsmethode erforderlich sind. Jede Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder das entsprechende länderspezifische Pendant) muss ebenfalls angegeben werden, es sei denn, der Kunde ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit und es wird daher keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben – auch nicht auf Antrag. Durch das Nichtangeben einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder des jeweiligen länderspezifischen Äquivalents) garantiert der Kunde, dass er in seinem Steuerhoheitsgebiet vollständig von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist.
Nach der Registrierung erhält der Kunde im Rahmen der Annahme des Auftrags durch Shipcloud eine Zugangs-ID und ein Passwort oder anderweitig, zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, über eine schriftliche Vereinbarung oder eine vom Kunden unterzeichnete und/oder freigegebene Ratecard, auf deren Grundlage der Auftrag erfolgt. Zugangs-ID und Passwort sind vertraulich zu behandeln, und der Kunde garantiert, dass kein unbefugter Zugriff durch Dritte erfolgt.
2. Besteht oder bestand bereits eine vertragliche Beziehung zwischen Shipcloud und dem Kunden und wurden die zugehörigen Dienstleistungen unter anderem aufgrund eines Verstoßes gegen diese
Vertragsbedingungen gemäß § 10 eingestellt und/oder wurde die Vertragsbeziehung anschließend beendet, kann ein weiteres/neues Vertragsverhältnis zwischen Shipcloud und dem Kunden oder dem tatsächlichen Absender/Accountnutzer nur durch ausdrückliche schriftliche oder elektronische Willensübereinstimmung zwischen Shipcloud und dem Kunden zustande kommen.
3. Ergänzend zu Absatz 1 kann ein Vertrag zwischen Shipcloud und dem Kunden auch durch die Unterzeichnung einer Ratecard durch den Kunden oder durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Shipcloud und dem Kunden zustande kommen, also nicht ausschließlich durch Registrierung.
§ 5 Vertragsdauer
1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit mindestens einen Kalendermonat ab dem vereinbarten Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Kalendermonat, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt das
Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats.
2. Dies berührt nicht das Recht von Shipcloud, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Shipcloud ist hierzu unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, berechtigt, wenn der Kunde unbefugte Eingriffe in die Shipcloud-Plattform vornimmt, die in Absatz 6 genannten Bedingungen verletzt, nach alleinigem Ermessen von Shipcloud als insolvent gilt, zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren im betreffenden Land anhängig ist oder der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt.
3. Die Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats, der Widerruf der Einzugsermächtigung, der Verlust der Gültigkeit gespeicherter Zahlungsmittel (z. B. Ablaufdatum der Kreditkarte) oder das Löschen der gespeicherten Zahlungsdaten stellen keine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden dar.
Eine ausdrücklich erklärte und zudem rechtmäßige Beendigung des Vertrags ist stets erforderlich. Shipcloud ist jedoch in diesen Fällen berechtigt, sämtliche Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen und/oder zu beenden.
§ 6 Nutzungsrecht
1. Der Kunde sowie die von ihm angelegten Nutzer erhalten für die Dauer der Nutzung bzw. der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, über die Shipcloud-Plattform auf die Softwarefunktionen zuzugreifen. Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten keine weitergehenden Rechte und können aus den gewährten Rechten weder ausdrücklich noch stillschweigend zusätzliche Rechte ableiten.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs zu verwenden. Er verpflichtet sich zudem, die Software weder Dritten zur Nutzung zu überlassen noch Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu veräußern.
3. Der Kunde ist für alle innerhalb seines Unternehmens eingerichteten Zugänge verantwortlich und hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die von ihm eingerichteten und damit autorisierten Nutzer entstehen.
Gleiches gilt bei unbefugter Nutzung durch Dritte, sofern und soweit der Kunde für diese Nutzung verantwortlich ist.
4. Auf Verlangen hat der Kunde Shipcloud alle Informationen bereitzustellen, die zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten erforderlich sind, insbesondere deren Namen und Adresse sowie Art und Umfang der Ansprüche, die aufgrund einer unbefugten Weitergabe der Software entstehen.
5. Shipcloud behält sich das Recht vor, den Systemzugang zu überwachen, zu prüfen oder einzuschränken, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle übermäßiger Nutzung der Plattform, beispielsweise bei DDoS-Angriffen, fehlerhafter Programmierung der Systemanbindung durch den Kunden oder ähnlichen Umständen.
6. Um die optimale Leistungsfähigkeit der Shipcloud-API sicherzustellen und allen Kunden eine bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, die Nutzung der Shipcloud-API durch die von ihm eingerichteten Nutzer zu überwachen bzw. zu optimieren und auf ein sogenanntes „Fair Use“-Volumen zu beschränken. Fair Use bedeutet, dass die API nicht übermäßig genutzt wird. Wenn der Kunde die API nach Einschätzung von Shipcloud übermäßig, rechtswidrig und/oder risikobehaftet nutzt, kann Shipcloud den Zugang zur API ohne vorherige Warnung sofort ganz oder teilweise einschränken.
§ 7 Aktualisierungen
Shipcloud kann jederzeit Änderungen an der Shipcloud-Plattform (Updates und/oder neue Versionen) vornehmen oder vornehmen lassen, ohne den Kunden vorher darüber zu informieren und/oder dessen Zustimmung einzuholen.
Shipcloud verpflichtet sich, diese Änderungen so umzusetzen, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.
§ 8 Preise/Vergütungen für die Nutzung der Shipcloud-Plattform
Es gelten die auf der Shipcloud-Plattform angegebenen Preise und Vergütungen (Nutzungsentgelte/Gebühren zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung für jede in Anspruch genommene Dienstleistung zu zahlen.
Shipcloud behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen; Entgelte für bereits in Anspruch genommene Leistungen bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Abrechnung / Zahlung
1. Sofern keine individuellen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, werden monatliche oder transaktionsbasierte Gebühren für die Nutzung der Plattform monatlich in Rechnung gestellt.
2. Im Falle eines Upgrades auf ein Abonnement mit höheren monatlichen Nutzungskosten/Gebühren oder eines Upgrades bzw. Wechsels zu einem Abonnement mit transaktionsbasierten Nutzungskosten/Gebühren ist Shipcloud berechtigt, zum Zeitpunkt des Upgrades/Wechsels eine (Zwischen-)Abrechnung der monatlichen oder transaktionsbasierten Nutzungsgebühren vorzunehmen.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift vorzunehmen (einzelne Zahlungsmethoden stehen nicht in allen Ländern/Währungen bzw. nicht allen Kunden zur Verfügung).
Zahlung auf Rechnung erfordert eine ausdrückliche individuelle schriftliche Vereinbarung. Shipcloud behält sich das Recht vor, dem Kunden die (weitere) Nutzung einzelner Zahlungsmethoden zu verweigern bzw. zu entziehen, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, aufgrund eines erhöhten Kreditrisikos des Kunden.
Wird eine eingereichte Lastschrift aus Gründen zurückgebucht bzw. storniert, die vom Kunden zu vertreten sind, hat der Kunde die daraus entstehenden Kosten auf erstes Verlangen an Shipcloud zu erstatten.
Gleiches gilt für Zahlungen per PayPal oder Kreditkarte. In den vorgenannten Fällen werden Servicegebühren gemäß der auf der Shipcloud-Website veröffentlichten Gebührenübersicht berechnet.
4. Der Kunde prüft jede Rechnung auf ihre Richtigkeit und macht etwaige Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht auf Reklamation und die Forderung gilt als unbestritten.
5. Der Kunde stimmt zu, dass Shipcloud Rechnungen elektronisch versendet. Die Rechnungen werden als Dateianhang an die E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt.
6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum gemäß den Bestimmungen in § 9 Absatz 3 zu leisten.
7. Alle Ansprüche gegenüber Shipcloud verjähren ein Jahr nach Erteilung des jeweiligen Einzelauftrags.
§ 10 Standard-/fehlende Zahlungsmethode
1. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Shipcloud berechtigt, die Dienstleistungen auf Kosten des Kunden einzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütungen bleibt hiervon unberührt.
2. Wird die Vereinbarung über das SEPA-Lastschriftverfahren beendet, die SEPA-Lastschriftermächtigung widerrufen, das gespeicherte Zahlungsmittel ungültig (z. B. Ablauf der Kreditkarte) oder werden die gespeicherten Zahlungsdaten während der Vertragslaufzeit gelöscht, ist Shipcloud berechtigt, die Dienstleistungen jederzeit auf Kosten des Kunden einzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütungen bleibt auch in diesen Fällen bestehen.
3. Shipcloud behält sich das Recht vor, im Falle von Zahlungsrückständen alle außergerichtlichen Kosten in Höhe von mindestens 15 % der offenen Forderung sowie sämtliche gerichtlichen Kosten auf Basis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
§ 11 Datenerhebung/Datenschutz
Bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten beachtet Shipcloud die geltenden
Datenschutzbestimmungen sowie die Datenschutzbestimmungen, die über den auf der Shipcloud-Website bereitgestellten Hyperlink zugänglich sind.
§ 12 Haftung
1. Der Nachweis eines Schadens und dessen genauer Umfang obliegt abschließend dem Kunden. Jeglicher Schaden berechtigt den Kunden weder zur Aufrechnung noch zur Aussetzung seiner vertraglichen Verpflichtungen.
2. Shipcloud haftet ausschließlich für direkte Schäden, die dem Kunden entstehen. Shipcloud haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder sonstige Schäden, die nicht als direkte Schäden gelten, einschließlich Gewinnverlust, Umweltschäden oder immaterieller Schäden. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Shipcloud lediglich eine Plattform bereitstellt und nur für deren ordnungsgemäßen Betrieb haftet, soweit dies vernünftigerweise in ihrer Macht liegt.
3. Die Haftung ist jederzeit und unabhängig vom Rechtsgrund begrenzt auf den Betrag, den die Haftpflichtversicherung von Shipcloud auszahlt, zuzüglich des Selbstbehalts, den Shipcloud gegenüber der Versicherung zu tragen hat. Wenn und soweit keine Versicherungsleistung erfolgt, ist die Haftung von Shipcloud stets auf die Erstattung direkter Schäden im oben genannten Sinne beschränkt und maximal auf den Betrag begrenzt, den der Kunde Shipcloud für den jeweiligen Einzelauftrag bis zum Eintritt des Schadens bezahlt hat, jedoch nicht mehr als die gesamten Vergütungen der letzten 12 Monate vor dem (ersten) Schadensereignis.
4. Shipcloud haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Standard-Integrationen, die vom Kunden in der Shipcloud-Software verwendet werden, unabhängig davon, ob diese von Dritten stammen oder nicht.
5. Shipcloud haftet nicht für Mängel, die durch die Integration der Shipcloud-Software in die Systemumgebung des Kunden entstehen oder entstehen können, sofern diese Integration unter Verantwortung des Kunden erfolgt ist.
6. Shipcloud haftet nicht für fehlerhaft erstellte Versand- oder Retourenetiketten.
7. Shipcloud haftet nicht für die Funktionsfähigkeit externer Systeme der von Shipcloud eingesetzten Transportdienstleister, die zur Etikettenerstellung oder Sendungsverfolgung genutzt werden.
8. Shipcloud haftet nicht für Schäden, die aus dem Verlust von Daten des Kunden oder aus der Verwendung fehlerhafter Kundendaten resultieren.
9. Shipcloud haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Speicherung von Daten durch den Kunden oder aus Schäden aufgrund der (vorübergehenden) Nichtverfügbarkeit der Plattform und/oder damit verbundener Dienste ergeben.
10. Treten durch Shipcloud verursachte Mängel auf, die zum Verlust oder zu einer erheblichen Einschränkung der vertraglich garantierten Nutzung führen, ist Shipcloud verpflichtet, diese Mängel zu beheben.
Geringfügige Abweichungen der Funktionalität stellen jedoch keinen Mangel dar.
11. Die vorstehenden Bestimmungen lassen eine Haftung bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Shipcloud unberührt.
12. Der Kunde stellt Shipcloud von allen Ansprüchen Dritter frei, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit oder aufgrund der Vereinbarung mit dem Kunden gegen Shipcloud geltend gemacht werden. Der Kunde stellt Shipcloud ebenfalls von allen internen und externen Kosten sowie sonstigen Schäden frei, die Shipcloud im Zusammenhang damit entstehen.
13. Wenn Shipcloud durch höhere Gewalt daran gehindert wird, eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu erfüllen – wobei höhere Gewalt unter anderem, jedoch nicht abschließend Krieg, Unruhen, Feuer, Terrorismus, Embargos, kollektive Maßnahmen, Sanktionen, elektronische Störungen, Lieferkettenstörungen, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Überschwemmungen, Material- oder Personalmangel, Streiks, unvorhersehbare Störungen und/oder Defekte bei Shipcloud oder ihren Transportdienstleistern oder Zulieferern sowie die Nichterfüllung durch einen von Shipcloud beauftragten Transportdienstleister oder Dritten umfasst – haftet Shipcloud nicht für Schäden, die aus dieser Nichterfüllung entstehen.
Im Falle höherer Gewalt wird Shipcloud, soweit möglich, nach Wegfall der Situation versuchen, ihre Verpflichtungen ganz oder teilweise innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.
§ 13 Sonstiges
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Shipcloud abzutreten oder zu verpfänden. Eine Aufrechnung und/oder Aussetzung von Verpflichtungen gegenüber Shipcloud durch den Kunden ist ausgeschlossen.
2. Shipcloud ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden ebenfalls auf der Website von Shipcloud veröffentlicht. Der Kunde ist berechtigt, seinen Vertrag mit Shipcloud zu kündigen, sofern er dies innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung auf der Shipcloud-Website erklärt und sofern die Änderung für den Kunden eine unangemessene und schwerwiegende Benachteiligung darstellt.
3. Auf alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und Shipcloud findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das Gericht Limburg, Standort Roermond, ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten, unbeschadet des Rechts von Shipcloud, den Rechtsstreit einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen, beispielsweise in dem Rechtsgebiet, in dem der Kunde ansässig ist.
II Speditionsdienstleistungen
§ 14 Optionale Erbringung von Speditionsdienstleistungen
1. Shipcloud organisiert auch logistische Dienstleistungen als Spediteur im Sinne von Art. 8 :60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. In dieser Eigenschaft ist Shipcloud nicht verantwortlich und nicht haftbar für den tatsächlichen Transport. Zur Erbringung der Dienstleistung setzt Shipcloud international tätige Logistikunternehmen als Transportdienstleister ein. Wenn der Kunde Versandetiketten erwirbt bzw.
erstellt, die auf Vereinbarungen zwischen Shipcloud und den Transportdienstleistern beruhen, beauftragt Shipcloud als Spediteur den vom Kunden über die Shipcloud-Plattform ausgewählten Transportdienstleister mit der Durchführung des Transports. Dem Transportdienstleister steht es frei, Unterfrachtführer einzusetzen. Shipclouds Transportdienstleister sind frei in der Wahl der Transportrouten und -mittel. Die Einhaltung bestimmter Lieferzeiten wird nicht garantiert. Anweisungen des Kunden, die nach Übergabe der Sendung erfolgen, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 und 419 HGB finden, soweit sie nach niederländischem Recht überhaupt relevant wären, keine Anwendung. Durch die Beauftragung von Shipcloud stimmt der Kunde zu, dass Shipcloud und ihre Transportdienstleister berechtigt sind, Vertragsbedingungen Dritter, die bei der Durchführung der Dienstleistung eingesetzt werden, anzunehmen.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäfts- und/oder Transportbedingungen der ausführenden Transportdienstleister.
2. Die Zustellung an den vom Kunden benannten Empfänger erfolgt in der Regel durch persönliche Übergabe.
Formen der kontaktlosen Zustellung sind auf Wunsch des Kunden – unmittelbar oder über den Empfänger – oder aufgrund von branchenüblichen Lösungen der Transportdienstleister im Zusammenhang mit besonderen Umständen und/oder behördlichen Maßnahmen zulässig. Sendungen an Empfänger in
gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen können an eine dort empfangsberechtigte Person zugestellt werden, auch wenn diese eine dritte Person ist. Der Kunde garantiert, dass in einer solchen Einrichtung die Rezeption stets empfangsberechtigt ist und der Transportdienstleister sich darauf verlassen darf. Der Kunde stimmt daher zu, dass die Zustellung auch an solche Personen erfolgen kann, von denen nach den Umständen angenommen werden darf, dass sie zur Annahme berechtigt sind. Dies umfasst insbesondere Familienmitglieder des Empfängers oder seines Ehepartners, Hausangestellte, Rezeptionisten, Mitbewohner und Nachbarn. Nach einem erfolglosen Zustellversuch ist der Transportdienstleister berechtigt, die Sendung in einem Paketshop zu hinterlegen und den Empfänger über die (Nicht-)Zustellung zu informieren. Shipcloud und/oder der Transportdienstleister sind berechtigt, elektronische Mittel zur Bestätigung des Empfangs bzw. Nichtempfangs zu verwenden. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.
Sendungen gelten ebenfalls als unzustellbar, wenn ein falscher Empfänger angegeben wurde oder die Annahme verweigert wird. Shipcloud und/oder der Transportdienstleister werden solche unzustellbaren Sendungen auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden. Kann eine unzustellbare Sendung dem Kunden nicht zugestellt werden, ist Shipcloud oder der Transportdienstleister berechtigt, sie zu öffnen. Kann der Kunde oder eine andere berechtigte Person nicht identifiziert werden oder ist eine Zustellung oder Rücksendung aus anderen Gründen nicht möglich oder zumutbar (z. B. weil der Kunde die
Kostenübernahme verweigert oder eine solche Verweigerung – etwa aufgrund offener Forderungen von Shipcloud – anzunehmen ist), darf Shipcloud oder der Transportdienstleister die Sendung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Kosten des Kunden verwerten, vernichten und/oder verkaufen.
3. Für die Feststellung der Anzahl der Pakete sowie deren Maße, Gewichte, Form und Inhalt garantiert der Kunde gegenüber Shipcloud die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben. Diese vom Kunden gelieferten Informationen sind maßgeblich für die Abrechnung der von Shipcloud und ihren
Transportdienstleistern erbrachten Dienstleistungen.
4. Weichen die tatsächliche Anzahl der Pakete und/oder die tatsächlichen Abmessungen, Gewichte, Formen und/oder Inhalte der Pakete gemäß den Informationen der Transportdienstleister von den Angaben des Kunden ab, ist Shipcloud berechtigt, den abgerechneten Betrag neu zu berechnen und die Differenz innerhalb von fünf Jahren nach Kenntnis der Fälligkeit dieses Differenzbetrags dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die von den Transportdienstleistern bereitgestellten Daten sind verbindlich, vorbehaltlich eines Gegenbeweises. Der Nachweis der Unrichtigkeit der von den Transportdienstleistern und/oder Shipcloud angegebenen Daten obliegt abschließend dem Kunden. Zieht der Kunde die Daten der
Transportdienstleister in Zweifel, berührt dies Shipcloud nicht; Shipcloud bleibt jederzeit berechtigt, die Abrechnung auf Grundlage der Transportdienstleisterdaten vorzunehmen.
5. Hat der Kunde keine Tarife für eine Sendung vereinbart, gibt die Sendung dennoch über die ShipcloudPlattform ein, so gilt der Kunde als mit dem dort angezeigten Tarif einverstanden, soweit ein solcher angezeigt wird. Aus diesen Tarifen können keine Rechte hergeleitet werden. Diese Preise spiegeln die Frachtkosten und bestimmte Zuschläge basierend auf den vom Kunden angegebenen Maßen und
Gewichten wider. Weitere Zuschläge und zusätzliche Kosten können anfallen, wenn die vom Kunden bereitgestellten Angaben ganz oder teilweise unzutreffend sind. Siehe hierzu auch § 14 Abs. 4.
§ 15 Abschluss eines Vertrags über Speditionsdienstleistungen
1. Ein Vertrag über Speditionsdienstleistungen kommt ausschließlich zwischen Shipcloud und dem jeweiligen Kunden zustande. Der Vertrag entsteht erst durch die verbindliche Annahme des vom Kunden
abgegebenen Angebots durch Shipcloud in Textform (z. B. per E-Mail) oder auf elektronischem Weg.
Shipcloud ist berechtigt, Angebote jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Shipcloud schließt keine Transportverträge für Güter ab, die gemäß § 18 von der Beförderung ausgeschlossen sind. Erlangt Shipcloud Kenntnis davon, dass ausgeschlossene Güter transportiert werden sollen oder wurden, ist Shipcloud berechtigt, entsprechende Speditionsaufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen, zu beenden und/oder zusätzliche Bedingungen festzulegen. Shipcloud organisiert zudem keine Transporte an Empfänger, die auf nationalen oder internationalen Sanktions- oder Embargolisten geführt werden, bei denen ein Weiterleitungsverdacht besteht oder für die ein gesetzliches oder behördliches Kooperationsverbot gilt. Shipcloud ist berechtigt, vom Kunden jederzeit Auskunft über den Inhalt einer Sendung zu verlangen, auch nachdem diese bereits von einem beauftragten Dritten übernommen wurde.
Verweigert der Kunde die Auskunft oder wird sie nicht rechtzeitig erteilt, ist Shipcloud berechtigt, den Sendungsinhalt selbst oder durch Dritte auf Transportausschlüsse gemäß § 18 überprüfen zu lassen.
3. Der Kunde garantiert, dass jede Sendung sorgfältig mit einem Etikett versehen wird, das alle erforderlichen Angaben enthält (Kontaktdaten, Adressen usw.). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Warnhinweise für besondere Behandlung der Sendung gut sichtbar angebracht werden.
4. Der Kunde sichert zu, jede Sendung ordnungsgemäß mit einem Versandetikett zu versehen, das sämtliche erforderlichen Angaben (insbesondere Absender- und Empfängerangaben sowie Kontaktdaten) enthält.
Erforderliche Warn- und Behandlungshinweise sind gut sichtbar anzubringen.
5. Der Kunde versichert, keine gefährlichen Güter zu versenden, es sei denn, Shipcloud hat dem Versand zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt und der jeweilige Transportdienstleister hat die Annahme der Güter bestätigt.
§ 16 Preise/Vergütungen für Speditionsdienstleistungen
1. Für die über Shipcloud bezogenen Speditionsdienstleistungen gelten die jeweils aktuellen und vereinbarten Tarife, wie sie auf der Plattform angezeigt oder in einer vom Kunden unterzeichneten Ratecard festgelegt sind. Die Tarife stellen keine Garantie dar und begründen keinen Anspruch auf deren dauerhafte Anwendung. Die Preise umfassen die Frachtkosten sowie bestimmte Zuschläge auf Grundlage der vom Kunden angegebenen Maße und Gewichte. Weitere Zuschläge können anfallen. Besteht kein vereinbarter Tarif, ist Shipcloud berechtigt, einen marktüblichen Tarif zuzüglich anfallender Zuschläge nach eigenem Ermessen zu berechnen.
2. Shipcloud ist berechtigt, zusätzliche Entgelte zu erheben, wenn sich bei Prüfung durch den Transportdienstleister herausstellt, dass die vom Kunden gemachten Angaben (z. B. Maße, Gewicht, Stückzahl, Adresse) unzutreffend sind, zulässige Höchstmaße oder -gewichte überschritten werden oder die Verpackung unzureichend ist. Die vom Transportdienstleister übermittelten Daten sind für den Kunden verbindlich. Der Kunde trägt die volle Beweislast für deren Unrichtigkeit. Shipcloud ist nicht verpflichtet, an Streitigkeiten zwischen Kunde und Transportdienstleister mitzuwirken. Zusätzliche Kosten des Transportdienstleisters werden an den Kunden weiterberechnet. Shipcloud behält sich vor, je nach Art der Dienstleistung weitere Entgelte zu erheben.
3. Shipcloud ist berechtigt, zusätzliche Vergütungen zu verlangen, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß § 20 nicht oder nicht vollständig erfüllt.
4. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Rücksendungen entstehen, sofern diese für oder im Auftrag des Kunden erfolgen.
5. Für Kunden mit einer unterzeichneten Ratecard gelten die dort ausgewiesenen Tarife des jeweiligen Transportdienstleisters zum Zeitpunkt der Buchung. Diese beruhen auf den vom Kunden angegebenen Durchschnittsdaten (Maße, Gewicht, Volumen). Shipcloud ist berechtigt, Preise anzupassen oder Mehrkosten zu berechnen, wenn sich diese Angaben als unrichtig, unvollständig oder nicht eingehalten erweisen.
6. Für Aufträge in Länder oder Postleitzahlgebiete, für die keine Tarife vereinbart wurden, ist Shipcloud berechtigt, einen marktüblichen Tarif nach eigenem Ermessen zu berechnen.
§ 17 Abrechnung, Zahlung
§ 9 der Allgemeinen Bedingungen gilt entsprechend. Shipcloud behält sich das Recht vor, (Zwischen-)Abrechnungen für monatliche, transaktionsbezogene oder sonstige Entgelte auch ohne feste Abrechnungsintervalle zu erstellen.
§ 18 Ausschlüsse
1. Von der Beförderung durch die von Shipcloud eingesetzten Transportdienstleister sind folgende Güter ausgeschlossen:
• Waren von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte
Perlen, Antiquitäten, Kunstwerke oder andere Kostbarkeiten, sofern sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Transportbedingungen des ausführenden
Transportdienstleisters vom Transport ausgeschlossen sind oder deren Wert die gemäß den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Transportbedingungen des Transportdienstleisters zulässige Höchstgrenze für diese Güter überschreitet.
• Geld, Münzen, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere und andere geldwerte Gegenstände (z. B.
Kreditkarten, Scheckkarten, Telefonkarten), sofern sie gemäß den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und/oder Transportbedingungen des ausführenden Transportdienstleisters ausgeschlossen sind oder deren Wert die zulässige Höchstgrenze für diese Güter überschreitet.
• Nicht ausreichend bzw. nicht handelsüblich verpackte Sendungen, die nicht den allgemeinen Bedingungen und/oder Transportbedingungen und/oder Verpackungsrichtlinien des ausführenden Transportdienstleisters entsprechen.
• Alle Sendungen, deren Wert höher ist als der für den Transport zulässige Höchstwert gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Transportbedingungen des ausführenden
Transportdienstleisters.
• Sendungen, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt.
• (Feuer-)Waffen, Explosivstoffe, Drogen, Tabak usw.
• Sendungen, die Menschen verletzen oder Sachschäden verursachen können, verderbliche Güter, lebende oder tote Tiere, medizinisches oder biologisches Probenmaterial, medizinischer Abfall, menschliche Überreste, Körperteile oder Organe.
• Andere gefährliche Stoffe, deren Transport den Gefahrgutvorschriften unterliegt, sofern der Transport nicht gemäß den „Vorschriften für das Befördern gefährlicher Güter und Gegenstände“ erlaubt ist, es sei denn, Shipcloud hat nach Rücksprache und auf Grundlage einer besonderen Vereinbarung zugestimmt. § 410 HGB bleibt, soweit anwendbar, unberührt.
• Im Falle grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Ein- oder Ausfuhr gemäß den
Richtlinien der Versand-, Transit- oder Bestimmungsländer verboten ist oder besondere
Genehmigungen erfordert, sofern diese Genehmigungen nicht eingeholt wurden. Der Kunde ist für die Beschaffung und Bereitstellung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich und muss Shipcloud vor der Versendung über solche Güter informieren; bei Nichterfüllung behält sich Shipcloud alle Rechte vor.
• Sendungen an natürliche oder juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, die auf Sanktionslisten stehen oder Embargomaßnahmen unterliegen.
• Waren, die gegen Bestimmungen des geistigen Eigentums verstoßen.
2. Darüber hinaus sind weitergehende Ausschlüsse gemäß den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Transportbedingungen der ausführenden Transportdienstleister im Falle eines Konflikts maßgeblich.
3. Die Annahme ausgeschlossener Güter bedeutet keinen Verzicht auf das Recht, deren Transport abzulehnen. Shipcloud behält sich das Recht vor, die weitere Spedition zu verweigern, wenn nach Annahme der Waren durch den Transportdienstleister bekannt wird, dass es sich um ausgeschlossene Güter im Sinne dieses Artikels handelt. In solchen Fällen ist Shipcloud berechtigt, die von den Transportdienstleistern zu transportierenden bzw. bereits transportierten Waren nach eigenem Ermessen und auf Kosten des Kunden zu verwenden oder – zur Gefahrenabwehr – zu vernichten. Neben den gesetzlich geregelten Fällen haftet der Kunde für sämtliche direkten oder indirekten Schäden, die durch den Versand ausgeschlossener Güter entstehen, sowie für alle Folgen, die aus einer unzulässigen grenzüberschreitenden Versendung oder aus Verstößen gegen Export-, Import- oder Zollvorschriften resultieren.
§ 19 Gültigkeit gekaufter Versandlabels
Wird der Transport im Rahmen eines Transportvertrags zwischen Shipcloud und dem Kunden durchgeführt, so gilt für die Versandlabels (einschließlich Rücksendelabels) die Gültigkeit gemäß den Transportbedingungen des jeweils eingesetzten Transportdienstleisters. Ein Versandlabel verliert seine Gültigkeit, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist kein erster Scan erfolgt. Shipcloud ist berechtigt, für solche Labels SaaS-Gebühren sowie Versand- und Zusatzkosten zu berechnen.
§ 20 Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde wählt das Produkt nach eigenem Ermessen aus. Er ist verpflichtet, alle für die Spedition und den Transport erforderlichen Angaben für die Lieferung und die Abrechnung der Sendung vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Anweisungen des Kunden sind für Shipcloud nur dann verbindlich, wenn sie in der für das jeweilige Produkt vorgesehenen Form erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, ausreichend und korrekt ausgefüllte Etiketten gut sichtbar auf der Sendung anzubringen.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Adressetiketten gemäß den Spezifikationen des ausgewählten Transportdienstleisters korrekt auf dem zu befördernden Artikel angebracht sind und dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, Versandetiketten gemäß den Mindestanforderungen an die Druckqualität des Transportdienstleisters zu drucken (in der Regel mindestens Qualitätsstufe „B“ gemäß ISO/IEC 15416). Verletzt der Kunde diese Sorgfaltspflicht vorsätzlich, hat er Shipcloud den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Sendung bestmöglich gegen Verlust, Beschädigung usw. zu versichern. Der Kunde garantiert, dass die Sendung an einem gut zugänglichen Ort zur Abholung bereitsteht.
4. Maße, Gewicht und Anzahl der Sendungen müssen den Bestelldaten entsprechen.
5. Besonders schwere Pakete müssen gemäß den Spezifikationen des Transportdienstleisters entsprechend gekennzeichnet werden.
6. Aus der Außenverpackung dürfen keine Rückschlüsse auf Inhalt oder Wert der Ware möglich sein. Eine Kennzeichnung der Verpackung mit einem Produktbild oder auffälligen Hinweisen ist nicht zulässig. Der Kunde/Absender darf ausschließlich neutrale Kartons und Versiegelungsmaterial verwenden. Die Kennzeichnung der Verpackung oder des Klebebands mit dem Firmennamen, Logo oder Marken des Kunden/Absenders ist jedoch zulässig.
7. Die Sendungen müssen so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Identifikation möglich ist, insbesondere müssen Absender und Empfänger klar erkennbar sein.
8. Der Kunde muss eine geeignete und sichere Verpackung verwenden, um sicherzustellen, dass die Sendung während des Transports nicht beschädigt wird und dass keine Schäden an Sendungen Dritter entstehen.
Zudem muss gewährleistet sein, dass der Inhalt während des Transports nicht zugänglich ist und gegen Verlust geschützt bleibt.
9. Die §§ 410, 411 HGB sind, soweit sie nach niederländischem Recht überhaupt anwendbar wären, einzuhalten. Entspricht eine Sendung nicht den Anforderungen nach Absatz (7), ist Shipcloud berechtigt, die Spedition und den Transport zu verweigern oder eine bereits übernommene Sendung an den Kunden zurückzusenden oder zur Abholung bereitzuhalten.
10. Verfügen Waren (z. B. elektronische Geräte wie Smartphones) über eine technische Möglichkeit zur Fernsperrung, durch die sie unbrauchbar oder zumindest nur erschwert nutzbar werden, hat der Kunde/Absender eine solche Sperrung unverzüglich vorzunehmen, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren. Der Kunde/Absender ergreift darüber hinaus alle weiteren Maßnahmen, die die Identifikation der Waren im Verlustfall erleichtern und Missbrauch verhindern oder zumindest erschweren, beispielsweise durch Sperrung von Geschenkkarten und/oder SIM-Karten unter Angabe von Seriennummern oder IMEINummern.
11. Der Kunde/Absender muss eine Lieferart wählen, die den Bestimmungen des Jugendschutzes entspricht, sofern die versendeten Waren entsprechenden Altersbeschränkungen unterliegen (z. B. ein bestimmtes Mindestalter).
§ 21 Haftung
1. Shipcloud haftet unter den gleichen Bedingungen wie der vom Kunden ausgewählte und von Shipcloud als Spediteur beauftragte Transportdienstleister für den betreffenden Auftrag, sofern die jeweilige Sendung bereits einen Eingangsscan beim vom Kunden ausgewählten und von Shipcloud eingesetzten
Transportdienstleister erhalten hat.
Die Haftungsbedingungen des ausführenden Transportdienstleisters können unter
https://shipcloud.com/terms-and-conditions/ eingesehen werden. Der Kunde erkennt diese Bedingungen als für Shipcloud rechtlich verbindlich an. Sind diese Haftungsbedingungen im Einzelfall nicht anwendbar, insbesondere bei Sendungen, die noch keinen Eingangsscan beim vom Kunden ausgewählten und von Shipcloud beauftragten Transportdienstleister erhalten haben, haftet Shipcloud gemäß den vorliegenden Bedingungen und ergänzend nach den Bestimmungen der jeweils aktuell gültigen Niederländischen Speditionsbedingungen 2018, abrufbar unter
https://www.tln.nl/ledenvoordeel/voorwaarden. Im Falle widersprüchlicher Haftungsregelungen behält sich Shipcloud das Recht vor, eine Auswahl zu treffen.
2. Shipcloud haftet als Spediteur im Falle von Verlust oder Beschädigung von Sendungen gemäß den vertraglichen und/oder gesetzlichen Haftungsgrenzen für Spediteure nach Artikel 8:60 BW.
Der Kunde trägt allein die Verantwortung und das Risiko für sämtliche Folgen, die aus einer unzulässigen Versendung von Gütern entstehen, insbesondere aus der Versendung ausgeschlossener Güter.
Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Folgen, die aus einer unzulässigen (grenzüberschreitenden) Versendung entstehen, insbesondere aus Verstößen gegen Export-, Import-, Sanktions- oder
Zollvorschriften.
3. Shipcloud haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten (insbesondere Verluste, entgangenen Gewinn und Kosten für Ersatzmaßnahmen), unabhängig davon, ob Shipcloud vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko solcher Schäden hingewiesen wurde. Shipcloud haftet ebenfalls nicht für Schäden, die während einer vertraglich vereinbarten Sendungsprüfung entstehen.Offensichtlich sichtbare Schäden hat der Kunde oder der Empfänger unmittelbar bei der Zustellung zu melden. Nicht sichtbare Schäden sind spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Zustellung zu melden, jeweils mit genauer Schadensbeschreibung und aussagekräftigen Fotos.Unterlässt der Kunde dies oder erfolgt die Meldung verspätet, wird vermutet, dass die Sendung bei Lieferung unbeschädigt war.
Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen (national) bzw. 30 Tagen (international) nach Abholung zugestellt wird. Ansprüche des Kunden oder Empfängers verjähren spätestens ein Jahr nach Eintritt des Schadens.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und Shipcloud findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Das Gericht Limburg, Standort Roermond, ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten, unbeschadet des Rechts von Shipcloud, den Rechtsstreit auch vor einem anderen zuständigen Gericht anhängig zu machen, beispielsweise in dem Rechtsgebiet, in dem der Kunde ansässig ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Partner
Hier finden Sie die aktuellsten Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Partner.
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